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Leitlinie 12
Dokumentation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.
Erläuterungen:
Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.
Leitlinie 17
Archivierung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.
Erläuterungen:
Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs.
Vorhalten von Speicherkapazitäten in den Geowissenschaften
Für die sorgfältige Archivierung und das Bereitstellen von älteren Daten ist es notwendig, ausreichend Speicherkapazitäten vorzuhalten, um den Verlust oder gar die Löschung von Daten zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere klimarelevante Beobachtungen, die auch möglichst über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren gespeichert werden sollten. Bei Modellsimulationen komplexer Systeme fallen sehr große Datenmengen an, für die idealerweise entsprechend umfangreiche Datenserver errichtet und dauerhaft betrieben werden sollten.
Daten werden vorzugsweise in Repositorien gespeichert und sind mittels Digital Object Identifier (DOI) identifizierbar. Zur Reproduktion von Ergebnissen genügt es, grundlegende Daten und die darauf aufsetzende Prozessierungskette (Softwareprogramme) zu speichern. Die Internetplattform re3data (Registry of Research Data Repositories) kann beispielsweise für die Auffindung eines geeigneten Repositoriums genutzt werden. Beispielhaft soll hier das Integrated Climate Data Center (ICDC) der Universität Hamburg genannt werden, das einen einfachen Zugang zu klimarelevanten Beobachtungsdaten aus In-situ-Messungen und Satelliten-Fernerkundungen ermöglicht. Ein weiteres Beispiel stellt die Plattform PANGAEA (Data Publisher for Earth and Environmental Science) dar, auf der Daten aus den Erd- und Umweltwissenschaften archiviert und publiziert werden können.
Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:
LL12 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Schlagworte:
ArchivierungDokumentationFAIR-PrinzipienQualitätssicherungRepositoriumGeowissenschaften