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Leitlinie 7
Phasenübergreifende Qualitätssicherung
Die Wissenschaftler*innen führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden.
Erläuterungen:
Kontinuierliche, forschungsbegleitende Qualitätssicherung bezieht sich insbesondere auf die Einhaltung fachspezifischer Standards und etablierter Methoden, auf Prozesse wie das Kalibrieren von Geräten, die Erhebung, Prozessierung und Analyse von Forschungsdaten, die Auswahl und Nutzung von Forschungssoftware, deren Entwicklung und Programmierung sowie auf das Führen von Laborbüchern.
Wenn Wissenschaftler*innen Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht haben und ihnen dazu im Nachgang Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, berichtigen sie diese. Bilden die Unstimmigkeiten oder Fehler Anlass für die Zurücknahme einer Publikation, wirken die Wissenschaftler*innen bei dem entsprechenden Verlag oder dem Infrastrukturanbieter etc. schnellstmöglich darauf hin, dass die Korrektur beziehungsweise die Zurücknahme erfolgt und entsprechend kenntlich gemacht wird. Gleiches gilt, sofern die Wissenschaftler*innen von Dritten auf solche Unstimmigkeiten oder Fehler hingewiesen werden.
Die Herkunft von im Forschungsprozess verwendeten Daten, Organismen, Materialien und Software wird kenntlich gemacht und die Nachnutzung belegt; die Originalquellen werden zitiert. Art und Umfang von im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben. Der Umgang mit ihnen wird, entsprechend den Vorgaben im betroffenen Fach, ausgestaltet. Der Quellcode von öffentlich zugänglicher Software muss persistent, zitierbar und dokumentiert sein. Dass Ergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse durch andere Wissenschaftler*innen repliziert beziehungsweise bestätigt werden können (beispielsweise mittels einer ausführlichen Beschreibung von Materialien und Methoden), ist – abhängig von dem betroffenen Fachgebiet – essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung.
Qualitätssicherung bei der Entwicklung von Forschungssoftware
Leitlinie 7 verpflichtet Wissenschaftler*innen in einem umfassenden und phasenübergreifenden Sinn zur Qualitätssicherung im Forschungsprozess. Hierbei spielen die Entwicklung, Programmierung und Anwendung von Forschungssoftware eine wichtige Rolle. Forschungssoftware ist nach dem Verständnis der DFG diejenige Software, die während des Forschungsprozesses oder für einen Forschungszweck erstellt wurde. Sie umfasst z. B. Quellcode, Skripte und ausführbare Dateien. Sie dient unter anderem zur Erhebung, Analyse, Simulation, Verarbeitung, Darstellung oder Nutzung von Beobachtungs- und Messdaten bzw. digitalisierten Text-, Bild-, Film-, Tonquellen, Objekten usw. sowie zur Erzeugung von wissenschaftlichen Modellen, der Steuerung von wissenschaftlichen Geräten oder zur Verfahrensoptimierung.
So spezifisch wie die Forschungsfragen selbst fallen auch die individuellen Softwarelösungen aus, die deren Bearbeitung erst ermöglichen. Oft kommen daher eigens für das konkrete Projekt entwickelte Lösungen zum Einsatz. Die DFG stellt fünf leitende Prinzipien für die Entwicklung von Forschungssoftware auf, um die Forschungssoftwareentwicklung qualitativ zu sichern:
1. Softwareentwicklung und Standards: Die Entwicklung soll Best-Practice-Standards folgen und vorab alle Entwicklungsschritte (Autorschaft, Versionierung, Lizenzierung etc.) festlegen.
2. Softwarequalität: Neben allgemeinen Software-Engineering-Standards sollen fachspezifische Qualitätskriterien definiert werden, orientiert an FAIR-Prinzipien für Forschungssoftware (FAIR4RS-Prinzipien) und etablierten Qualitätsrahmenwerken.
3. Zugänglichkeit und Dokumentation: Quellcode, Workflows und Funktionsweise müssen nachvollziehbar dokumentiert und verfügbar sein, um Verifizierbarkeit und Reproduzierbarkeit sicherzustellen.
4. Zitierbarkeit und Nachnutzbarkeit: Die Entwicklung von Forschungssoftware soll die Nachnutzbarkeit in anderen Forschungsvorhaben ermöglichen. Bei Neuentwicklungen soll auf größtmögliche maschinelle Auffindbarkeit und offene Lizenzierung geachtet werden.
5. Softwarenachhaltigkeit: Nachhaltigkeit soll durch Planungen zu Wartung, Pflege, funktioneller Weiterentwicklung sowie durch Nutzung von Infrastrukturen/Repositorien und den Aufbau aktiver Communities sichergestellt werden.
Zu einer sinnvollen Qualitätssicherung der Forschungssoftwareentwicklung gehören demnach in der Regel Softwaredokumentation, Versionsmanagement, persistente Identifikatoren, Metadaten, eine Lizenz und, je nach Typ der Forschungssoftware, weiteres.
Zum Thema siehe auch
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LL7 (Allgemein)
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