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Leitlinie 17
Archivierung
Wissenschaftler*innen sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftler*innen dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.
Erläuterungen:
Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs.
Vorhalten von Speicherkapazitäten
Wissenschaftliche Daten sind das Rohmaterial der Forschung und können sich auch noch lange nach ihrer ursprünglichen Generierung für neue Forschungsansätze als sehr wertvoll erweisen. Eine langfristige Speicherung und ein einfacher Zugriff auf einmal erstellte Daten vermeiden unnötige Doppelungen und können zugleich die Qualität und Verlässlichkeit künftiger Forschungsarbeiten (z. B. Vergleichsstudien, Zeitreihenanalysen) erhöhen.
Für die sorgfältige Archivierung und das Bereitstellen von älteren Daten ist es notwendig, ausreichende Speicherkapazitäten vorzuhalten, um den Verlust oder gar die Löschung von Daten zu vermeiden.
Für den Aufbau und die Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) riefen Bund und Länder 2019 ein spezielles Förderprogramm ins Leben, das die systematische Erschließung von derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerten Datenbeständen von Wissenschaft und Forschung zur Aufgabe hat. Die NFDI soll als digitaler, regional verteilter und vernetzter Wissensspeicher Forschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen.
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LL17 (Allgemein)
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ArchivierungDokumentationFAIR-PrinzipienForschungsdatenQualitätssicherungRepositorium