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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Autorschaft in den Lebenswissenschaften

Die Zuordnung und Herkunft veröffentlichter Beiträge oder Erkenntnisse muss durch die Angabe der beteiligten Personen eindeutig erkennbar sein. Dies gilt für Publikationen ebenso wie für Forschungsanträge.

Aufgrund der Vielfalt der Forschungsfragen und unterschiedlichen Komplexität und Interdisziplinarität der Forschungsansätze ist die Anzahl der beteiligten Autorinnen und Autoren an einer Ergebnisveröffentlichung in den Lebenswissenschaften sehr unterschiedlich. Grundsätzlich sollte sich der jeweilige Beitrag einer Person angemessen in der Autorenschaft widerspiegeln. Unter welchen Umständen eine Autorschaft gerechtfertigt ist, lässt sich aufgrund der Vielfalt an Forschungsthemen und den im ständigen Wandel befindlichen Forschungsprozessen nur in Abgrenzung grob beschreiben. Bei der Beschaffung und/oder Bereitstellung von Daten, Software, Materialien oder Modellorganismen ist zu differenzieren, inwieweit hierzu bereits Veröffentlichungen vorliegen. Bei bereits veröffentlichten Beiträgen rechtfertigt dies in der Regel keine Autorschaft, sondern ist durch entsprechende Danksagungen oder durch Zitation in den Referenzen festzuhalten. Auch die reine Finanzierung von Forschung ist kein hinreichender Beitrag, der sich in Autorschaft widerspiegelt. Eine Bereitstellung eines Arbeitsumfelds oder des Zugangs zu erforderlichen Infrastrukturen allein bedingt ebenfalls in der Regel keine Autorschaft.

Häufig wird den Erst- und Letztautoren eine herausgehobene Rolle zugesprochen. Üblicherweise hat die an erster Stelle stehende Person die hauptsächliche Projektdurchführung und die Abfassung der Publikation zu verantworten, während die an letzter Stelle genannte Person für die übergeordnete wissenschaftliche Hypothese und Projektleitung steht. Dabei kann es mehrere Personen geben, die als Erst- und Letztautor fungieren. Eine oder mehrere dieser Personen übernehmen zusätzlich die Funktion des korrespondierenden Autors bzw. der Autorin. Es empfiehlt sich, über die vorgesehene Autorenreihung rechtzeitig vor der Veröffentlichung Einigung zu erzielen und mit allen Beteiligten offen und transparent zu kommunizieren. Mentoren übernehmen hierbei eine wichtige Rolle und gestalten die Karriere des wissenschaftlichen Nachwuchses so, dass die wissenschaftliche Eigenständigkeit bei der Veröffentlichung ersichtlich wird. Sie tragen Verantwortung dafür, dass die Position des wissenschaftlichen Nachwuchses bei Autorschaften besonders geschützt wird. Die Mentorschaft allein, rechtfertigt keine Mitautorschaft.

Bei Veröffentlichungen mit sehr vielen Autoren handelt es sich häufig um komplexe, übergeordnete und interdisziplinäre Forschungsfragen, in denen sehr viele Forschungsergebnisse zusammengeführt und aufbereitet werden. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die individuellen Beiträge im Zusammenhang mit der Publikation sichtbar zu machen und die Gesamtverantwortung für die Qualität und Validität der Ergebnisse in geeigneter Weise sicherzustellen.  Es wird zudem empfohlen, die Rollen frühzeitig zu klären. Sogenannte Ehrenautorschaften, die sich in den Lebenswissenschaften durch umfangreiche Forschungskonsortien und vielfältige Forschungskooperationen ergeben könnten, sind nicht akzeptabel.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL14 (Lebenswissenschaften)

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