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Leitlinie 17

Archivierung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.

Erläuterungen:

Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs.

Archivierung in den Lebenswissenschaften

Informationen und Forschungsdaten, die zum Verständnis der publizierten Ergebnisse bedeutsam sind, müssen zum Zweck der Nachvollziehbarkeit idealerweise für mindestens zehn Jahre archiviert werden. In einigen Fällen kann es zielführender sein, die zentralen Proben für eine Re-Analyse vorzuhalten, als die Datensätze zu archivieren.  Da die Forschungsdaten häufig ohne den Zugang zu entsprechender Software, die bei der Entstehung oder Verarbeitung der Daten verwendet wurde, nicht nachvollziehbar sind oder eng mit Materialien, Gewebe oder Organismen verknüpft sind, muss die Archivierung auch diese Quellen beinhalten. Die Einhaltung der Archivierungsfrist von zehn Jahren ist aufgrund der Vergänglichkeit oder des Verbrauchs der Materialien, Gewebe oder Organismen in den Lebenswissenschaften nicht immer möglich. Unterstützungsstrukturen wie Rechenzentren, institutionelle Datenbanken oder Biobanken, die in den Einrichtungen vorgehalten werden, sind daher besonders wertvoll und sind zu nutzen. In den Lebenswissenschaften gilt es darüber hinaus zu beachten, dass genehmigungsbehördliche Unterlagen z. B. bei klinischen Studien oder der Nutzung genetischer Ressourcen deutlich länger als zehn Jahre archiviert werden müssen. Die Einrichtung an der die Veröffentlichung entstanden ist, unterstützt durch die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen bzw. die Bereitstellung von notwendigen Mitteln die Realisierung dieser Anforderung.

Um Forschungsdaten, Software oder zentrale Proben im Sinne der FAIR-Prinzipien für die Nachnutzung durch andere aufzubereiten und längerfristig zu archivieren, bedarf es besonderer Kompetenzen, der Beratung und Nutzung von idealerweise fachspezifischen und entsprechend zertifizierten Infrastrukturen (Datenzentren, Archive oder Sammlungen), die eine nationale und internationale Anschlussfähigkeit ermöglichen. Da hierfür erhebliche Zeit-, Personal- und Finanzbedarfe anfallen können, sollte die Beratung möglichst frühzeitig bei der Planung und Konzeption von Forschungsprojekten eingeholt werden, um die Kosten bei der Beantragung von Projektmitteln entsprechend berücksichtigen zu können.

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LL17 (Lebenswissenschaften)

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