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Leitlinie 10
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.
Erläuterungen:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und ihrer Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr / von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.
Weiterführende Links zu rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Disclaimer: Mit der hier hinterlegten Auswahl an weiterführenden Links wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es handelt sich um Beispiele. Gerne können Vorschläge für die Aufnahme weiterer Beispiele bei der Redaktion eingereicht werden.
Arbeitsschutzgesetz
BMAS – ArbeitsschutzgesetzCompliance in Hochschulen
Zur forschungsethischen Begutachtung von KI-Forschungsprojekten. Handreichung zur Unterstützung der Arbeit von Ethikkommissionen an Hochschulen
Das 3R-Prinzip
WMA Declaration of Helsinki
FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship
Rechtsfragen bei Open Science
Autorschaft- und Datennutzungskonflikte – Erfahrungen aus der Ombudsarbeit des Gremiums „Ombudsman für die Wissenschaft“
The Future of Scientific Publishing – ISC Principles
Ethische Grundsätze und Leitlinien in den Ingenieurwissenschaften
„Ethische Grundsätze des Ingenieurberufes“ (2002) „Ethischen Leitlinien der Gesellschaft für Informatik“ (2018)acatech-Projekt „Verantwortung in den Technikwissenschaften“ (07/2018 bis 12/2020)Ethische Anforderungen klinischer Forschungsvorhaben
Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V.Vorgaben zur verantwortungsvollen Meeresforschung
DFG / KDM Erklärung zu verantwortlicher MeeresforschungLeitfaden für das Erstellen wissenschaftlicher Fahrtvorschläge des Portals Deutsche Forschungsschiffe (2019)OSPAR CommissionProbenhandhabung in den Geowissenschaften
International GeoSample NumberPortal Deutsche ForschungsschiffeZertifizierungen
CE-KennzeichnungVielfalt
Ständige DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen VielfaltLebenswissenschaften
DFG-Handreichung „Tierexperimentelle Forschung: Zwischen Tierschutz und wissenschaftlicher Qualität“ Dual Use-InformationenCBD-InformationenNaturwissenschaften
Nagoya-Protokoll (besondere Relevanz in den Bereichen biophysikalischen Forschung und Geowissenschaften)DFG: Nagoya-Erläuterungen für die wissenschaftlichen EinrichtungenStändige DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt Portal deutsche Forschungsschiffe: Leitfaden für das Erstellen wissenschaftlicher FahrtvorschlägePraxisbeispiel für die Nutzbarmachung von älteren Datenbeständen: Projektgruppe ROHSA 3W. Patrick Walters: Code Sharing in the Open Science Era. 2020Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:
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