Leitlinie 14
Autorschaft
Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.
Erläuterungen:
Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an
- der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
- der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
- der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
- am Verfassen des Manuskripts
mitgewirkt hat.
Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.
Kommentare - Allgemein (8)
Ghost Authorship und Ghostwriting
13.04.2023 – In wissenschaftlichen Publikationen sind grundsätzlich all jene Personen als Autorinnen bzw. Autoren zu nennen, die einen genuinen und nachvollziehbaren Beitrag geleistet haben.
Kommentar zu: LL14 (Allgemein)
Umgang mit während der Forschungsarbeit / des Veröffentlichungsprozesses verstorbenen Autorinnen und Autoren
22.04.2022 – Diese Frage stellt sich unter der Voraussetzung, dass die Person bis zu dem Zeitpunkt ihres Versterbens einen wissenschaftserheblichen Beitrag geleistet hat, der gemäß den geltenden Autorschaftsstandards zu einer Autorschaft berechtigt. Aus der ...
Kommentar zu: LL14 (Allgemein)
Anerkennung individueller Leistungen
03.12.2020 – Individuelle Leistungen werden adäquat anerkannt.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein) , LL14 (Allgemein)
Entwicklung von Forschungssoftware und deren Archivierung
03.12.2020 – Bei der Entwicklung und Archivierung von Forschungssoftware sollten geeignete Systeme zur Versionsverwaltung zum Einsatz kommen.
Kommentar zu: LL14 (Allgemein) , LL17 (Allgemein)
Rolle von Softwareentwicklerinnen und -entwicklern in Publikationen
03.12.2020 – Entwicklerinnen und Entwickler von Software können Autorinnen oder Autoren sein, sofern eine Publikation durch ihre Mitwirkung ermöglicht wurde.
Kommentar zu: LL14 (Allgemein)
Vereinbarung über Autorschaft
03.12.2020 – Es empfiehlt sich, bei der Erstellung einer Publikation, an deren Entstehung mehrere Personen beteiligt sein sollen, so früh wie möglich schriftlich festzulegen, wer welchen Beitrag leisten soll, wer als Autorin oder Autor und wessen Beitrag im ...
Kommentar zu: LL14 (Allgemein)
Kriterien der Autorschaft / Negativkatalog
03.12.2020 – Eine allgemeingültige und allumfassende Definition des Begriffs der Autorschaft zu entwickeln, stellt aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen und Kulturen in den einzelnen Wissenschaftsbereichen und Communities eine große Herausforderung dar. In der ...
Kommentar zu: LL14 (Allgemein)
Verständnis „genuiner Beitrag“
03.12.2020 – Im Verhältnis zum Autorschaftsverständnis in Empfehlung 11 der DFG-Denkschrift („wesentlicher Beitrag“) wurden die Anforderungen in Leitlinie 14 des Kodex („genuiner, nachvollziehbarer Beitrag“) geöffnet. Autorin oder Autor ist demnach, wer ...
Kommentar zu: LL14 (Allgemein)